Eignungsprüfung für den Master Transnationaler Journalismus
Alle Informationen über die Eignungsprüfung für den deutsch-französischen Master Transnationaler Journalismus.
Sprachnachweise
Für eine erfolgreiche Bewerbung benötigen Sie neben einem Nachweis über einen Bachelorabschluss oder eines Studienabschlusses an einer Hochschule in Deutschland oder im Ausland auch einen Nachweis über Ihre Sprachkenntnisse in den Sprachen Deutsch (wenn nicht Muttersprache), Englisch und Französisch. Eine Übersicht zur Orientierung über erforderliche Sprachnachweise finden Sie in diesem PDF-Dokument. Bitte beachten Sie, dass die Sprachnachweise zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht älter als drei Jahre sein dürfen und mindestens das Sprach-Niveau B2 attestieren.
Eignungsprüfung
Nach erfolgreicher formaler Bewerbung werden Sie zu unserer Eignungsprüfung eingeladen.
Die Eignungsprüfung besteht aus zwei Teilen. Zu Beginn der Eignungsprüfung
absolvieren Sie eine schriftliche Prüfung - Sie verfassen zwei journalistische Texte, einmal
in französischer, einmal in deutscher Sprache. Ebenso wird ein Wissenstest absolviert. Nach
erfolgreichem Bestehen dieses ersten Teils werden Sie für den zweiten Eignungsprüfungsteil zu
einem persönlichen Auswahlgespräch eingeladen. Hier haben Sie die Möglichkeit, sich persönlich
vorzustellen und auf deutscher und französischer Sprache mit den Programmbeauftragten ins
Gespräch zu kommen.
Der schriftliche Teil der Eignungsprüfung für den Master Transnationaler
Journalismus findet am 10. und 11. Juni 2024 in Präsenz, der mündliche Teil der
Eignungsprüfung am 17 Juni 2024 online per Videokonferenz statt.
Zur Vorbereitung auf die Eignungsprüfung empfehlen wir Ihnen, Ihre Grundkenntnisse
der deutschen und französischen Geschichte, Kultur, Politik und der deutsch-französischen
Beziehungen aufzufrischen. Halten Sie sich über die neuesten Nachrichten aus beiden Ländern
und aus Europa auf dem Laufenden und machen Sie sich mit dem Verfassen von journalistischen
Texten in beiden Sprachen vertraut, insbesondere durch das regelmäßige Lesen der Presse aus
beiden Ländern.
Die Nichtteilnahme an einer der Prüfungen führt zum Ausschluss vom
Auswahlverfahren.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg für Ihre Bewerbung 2024 und freuen uns schon jetzt
darauf, Sie kennenzulernen.
Weitere Informationen zur Eignungsprüfung 2024 erhalten alle Bewerberinnen und
Bewerber, die die formalen Voraussetzungen für die Bewerbung erfüllen, per E-Mail zusammen mit
der Einladung zur Eignungsprüfung Anfang Juni 2024.